| Zusammenfassung
des Untersuchungsberichtes
"Pfingsthochwasser 1999" |
Vorgestellt am 16.03.2000 im Augsburger Rathaus
Seiten 100-108 des insgesamt 142 Seiten umfassenden Berichtes.
Trotz immer wieder auftretender Hochwasser an der Wertach spielte bis zum Pfingsthochwasser 1999 dieses Thema im Bewusstsein der Bevölkerung und auch der Verwaltung eine untergeordnete Rolle. Diese Tatsache führte zu einer Unterschätzung des mit der Wertach zusammenhängenden Gefahrenpotentials mit all seinen Folgen.
Das Ackermannwehr wurde zwar im vergangenen Jahrhundert gebaut, hat daher weniger breite Schleusentore als modernere Wehranlagen, ist aber von seinen Bedienungselementen her als voll funktionstüchtig zu bezeichnen Es hat allen vorausgegangenen Hochwassern ohne nennenswerte Verklausungsprobleme standgehalten.
Die Wettersituation vor Pfingsten, die nicht nur von einem Hochwasser an Christi-Himmelfahrt, sondern von einer lang anhaltenden Regenperiode gekennzeichnet war, führte zu einer Wassersättigung der Böden, so dass der kommende Starkregen vollständig zum Abfluss kommen musste. Die Niederschlagsmengen in einigen Bereichen und die daraus resultierenden Abflüsse übertrafen in einigen Fällen eine Jährlichkeit von hundert Jahren.
Die Starkregenvorhersagen und Unwetterwarnungen durch den Deutschen Wetterdienst waren rechtzeitig und im Regelfall zutreffend.
Der Hochwassernachrichtendienst, der theoretisch eine Vorhersage- und Warnfunktion erfüllt, wurde in seiner Anwendung in Augsburg auf eine reine Pegelabfrage und -weitergabe reduziert. Die mit den Pegelansagen verbundenen Tendenzangaben führten bei einigen Nicht-Fachleuten in Einsatz- und Führungsfunktionen zu Fehlinterpretationen und falschen Reaktionen.
Durch vorausschauendes und gezieltes Abflussmanagement des Hochwasserspeichers Grüntensee wurde ein tausendjährlicher Zufluss zum Grüntensee zu einem höchstens hundertjährlichen Hochwasser für die Unterlieger entschärft.
Der Konflikt zwischen Wasserbau,
Naturschutz und Landschaftspflege hat im Stadtgebiet Augsburg immer wieder
zu unbefriedigenden Reibungsverlusten geführt. Die Aussicht auf die
Sanierung des sich immer weiter eintiefenden Wertachbettes im Rahmen des
Programms ,,Wertach Vital” führten zu einem Hinausschieben der Beseitigung
von Hochwasserschäden in dem Flussabschnitt zwischen dem Inninger
Kraftwerk und dem Ackermannwehr. Diese wiederum verursachten während
des
Pfingsthochwassers massive
Uferabbrüche und enorme Treibgutfrachten. Mit hoher Wahrscheinlichkeit
führten diese zu der bisher bei keinem Hochwasser erlebten extremen
Verklausung des Ackermannwehres.
Diese Verklausung war durch üblicherweise vorzuhaltende Mittel nicht zu beseitigen. Großgerät konnte aufgrund der Konstruktion des Wehres einerseits, und der seit längerer Zeit überfluteten Uferstreifen andererseits, nicht zum Einsatz gebracht werden. Eine mögliche Sprengung musste aus technischen und aus Sicherheitsgründen unterbleiben.
Die Deichverteidigung wurde
durch eine zu geringe Verfügbarkeit von Sandsäcken, vor allem
in der Anfangsphase, erschwert. Durch einen engagierten, beispielhaften
Einsatz freiwilliger Helfer, Angehöriger von Feuerwehren und Hilfsorganisationen
konnten organisatorische Mängel vor Ort ausgeglichen werden. Flussbausteine
und grobes Schüttmaterial zur Stützung des gefährdeten
Deiches waren nur mit großen
Schwierigkeiten zu beschaffen.
Nach dem Bruch des Westdeiches
war trotz der Aufnahme sofortiger Erkundungsfahrten durch Mitglieder der
Einsatzführung vor Ort erst sehr spät erkennbar, wohin und wie
viel Wasser aus der Bruchstelle fließen würde. Die nach dem
Ereignis vorgebrachte Feststellung, dass man erwarten durfte, dass das
Wasser in den ,,alten Brunnenbach" fließen würde, war für
keinen, der für den
Einsatz verantwortlich Tätigen
erkennbar oder vorhersehbar. Durch diese Tatsache konnte die Warnung und
Alarmierung der Bevölkerung über die allgemeine Information der
Medien hinaus erst sehr spät erfolgen. Weckmittel, wie Sirenen oder
Kirchenglocken, kamen nicht oder konnten mangels Verfügbarkeit nicht
zum Einsatz kommen.
Die Unterstützung der
Bevölkerung durch Rettungsmaßnahmen und in einem späteren
Zeitpunkt durch Hilfsmaßnahmen war effizient und erfolgreich. Als
schwierig erwies sich die Lösung des Problems, die Bevölkerung
zeitgerecht mit aktuellen Informationen zu versorgen. Vor allem die immer
wieder auftauchende Meldung, dass eine zweite Flutwelle zu erwarten sei,
sorgte für große
Unruhe.
Das Führungspersonal
ging vorbereitet auf eine mögliche Hochwassersituation in das Pfingstwochenende.
Aufgrund von Wetter- und Hochwasserwarnungen wurde die Abteilung Wasser-
und Brückenbau des Tiefbauamtes Augsburg über das Wochenende
in Bereitschaft gesetzt. Die Kernmannschaft einer potentiellen Führungsgruppe
Katastrophenschutz, der Ordnungsreferent,
der Leiter des Amts für
Brand- und Katastrophenschutz und der Leiter des Tiefbauamtes vereinbarten
am 21.05.1999 mittags Rufbereitschaft für das Wochenende. Die Feuerwehren
und die Hilfsorganisationen hatten normale Bereitschaftsdienste. Im Laufe
des Geschehens wurde keine generelle Alarmierung eingeleitet, sondern sukzessive
der Direktionsdienst der Berufsfeuerwehr
Augsburg und dann der Krisenstab
alarmiert. Mit der Rettungsleitstelle, der Polizei und dem Technischen
Hilfswerk wurde Verbindung aufgenommen, aber keine Alarmierung eingeleitet.
Die Einsatzleitung wurde durch den Leiter des Amtes für Brand-und
Katastrophenschutz aus der Einsatzzentrale übernommen, unterstützt
durch eine Einsatzleitung vor Ort am Ackermannwehr.
Von der durch das Bayerische
Katastrophenschutzgesetz eröffneten Möglichkeit, bereits bei
einem Großschadensereignis unterhalb der Katastrophenschwelle einen
Örtlichen Einsatzleiter mit allen Befugnissen einzusetzen, wurde kein
Gebrauch gemacht. Die Einsatzzentrale der Berufsfeuerwehr Augsburg, die
für die Bewältigung eines Hochwasserereignisses diesen Umfangs
weder personell noch materiell ausgelegt ist, erreichte sehr schnell ihre
Leistungsgrenze. Sie konnte daher dem Einsatzleiter keine Voraussetzungen
für planvolles Agieren geben. Bestenfalls wurde ihm ein Reagieren
ermöglicht.
Die mobile Einsatzstelle
am Ackermannwehr wurde ohne klare hierarchische Gliederung geführt.
Die Einsatzleiter vor Ort arbeiteten kollegial zusammen und versuchten
die Probleme mit viel Eigeninitiative zu lösen. Die Koordination mit
der Einsatzzentrale der Berufsfeuerwehr Augsburg wurde erschwert durch
nicht immer befriedigende Kommunikationsmittel (überlagerter
Funkverkehr, besetzte Telefone).
Der zwar an der Einsatzstelle eingesetzte Katastropheneinsatzleitwagen
konnte wegen mangelnder Ausstattung und Auslegung nur sehr eingeschränkt
als zentrale Leitstelle genutzt werden.
Insgesamt muss festgestellt
werden, dass nur in seltenen Fällen sowohl in der Einsatzzentrale
der Berufsfeuerwehr als auch in der Einsatzleitstelle vor Ort ein aktuelles
Gesamtlagebild verfügbar war. Diese Tatsache wurde unterstrichen durch
die Einschätzung der Situation bei der Einweisung des Oberbürgermeisters
an der Einsatzstelle. Es wurde ihm der Eindruck vermittelt, dass die
Situation zwar schwierig
sei, aber voll unter Kontrolle. Auf dem Hintergrund dieser Beurteilung
hat der Oberbürgermeister in einem kurzen persönlichen Gespräch
mit dem Ordnungsreferenten dessen geplanten Urlaub ab 23.05.1999 nicht
widersprochen, da die Vertretung geregelt war und der Vertreter bereits
vor Ort eingewiesen war. Der Oberbürgermeister und nach einiger Zeit
auch der
Ordnungsreferent haben die
Einsatzstelle verlassen mit dem Eindruck, dass alles im Griff sei. Der
Ordnungsreferent ist nach einer Erkundungsfahrt in Göggingen und einem
kurzen Aufenthalt in der Einsatzzentrale der Berufsfeuerwehr nach Hause
gefahren.
Die letztendliche Feststellung
des Katastrophenfalles war nicht initiiert durch eine besondere Verschärfung
der Lage, sondern primär auf Anstoß der Regierung von Schwaben
veranlasst, um einen verstärkten Einsatz der Bundeswehr begründen
zu können. Dies wurde nicht nur von dem Leiter der Einsatzzentrale,
dem Leiter des Amts für Brand- und Katastrophenschutz, so begründet,
sondern auch dem Ordnungsreferenten
so weitergegeben und von ihm akzeptiert. Es bestand daher keine Notwendigkeit
seiner persönlichen Anwesenheit.
Diese Einstellung führte
konsequenterweise auch nach der Feststellung des Katastrophenfalles zur
Fortsetzung des ,,Feuerwehreinsatzes", wie gehabt. Daher wurde auch die
Führungsgruppe Katastrophenschutz weder einberufen, noch die Nutzung
deren Einsatzzentrale in der Gögginger Straße als Alternative
zur Einsatzzentrale der Berufsfeuerwehr in Betracht gezogen. Bei einer
Führung aus der Einrichtung der Gögginger Straße, besetzt
mit dem vorgesehenen Personal, wären viele Probleme wesentlich erleichtert
worden. Die notwendige Lösung der minute-to-minute Probleme in der
Einsatzzentrale wäre getrennt gewesen von der Aufarbeitung der logistischen
Probleme, wie beispielsweise der Deichverteidigung mit Sandsackmanagement.
Die Verbindung mit den Medien
hätte durch den Vertreter
des Amts für Öffentlichkeitsarbeit übernommen werden können.
Die Lageinformationen hätten dargestellt werden können. Der Feuerwehreinsatzfunk
hätte von dem Katastrophenfunk getrennt werden können. Gemeinsame
Besprechungen zur Lagebeurteilung und Planung zusammen mit Vertretern der
Polizei, der Wasserwirtschaft, der Energieversorgungsunternehmen, der Landkreisfeuerwehr
und ausgewählten Hilfsorganisationen hätten stattfinden können.
All dies war weder in der Einsatzzentrale der Berufsfeuerwehr Augsburg,
noch im Katastropheneinsatzleitwagen vor Ort möglich.
Nach einer erheblichen Verschärfung der Lage und der Ausweitung des Überflutungsgebietes informierte der Leiter der Einsatzzentrale, wie abgesprochen, den Ordnungsreferenten. Er teilte diesem mit, dass in weiten Bereichen ,,Land unter" sei und man die Lage nicht mehr im Griff habe. Der Ordnungsreferent wies auf seinen Vertreter und dessen baldigen Dienstantritt hin. Er hielt sein Erscheinen für nicht erforderlich und schlug vor, am Morgen möglicherweise die FüGK einzuberufen.
In der Folgezeit koordinierte die Einsatzzentrale Rettungseinsätze und nahm Anforderungen zum Auspumpen von Kellern und Tiefgaragen an, welche sie an die beiden eingerichteten technischen Einsatzzentralen in der Freiwilligen Feuerwehr Pfersee und in der Sheridan-Kaserne weiterleitete.
Da die akute Gefahrenlage
nicht mehr bestand, das Wasser in den betroffenen Gebieten gefallen war
und die Errichtung des Ersatzdeiches erhebliche Fortschritte machte, teilte
der Leiter der Einsatzzentrale den Medien mit, dass mit Wirkung 12:00 Uhr
der Katastrophenfall beendet sei. Anschließend informierte er den
Oberbürgermeister. Der Vertreter des Ordnungsreferenten war in
diesen Prozess nicht einbezogen.
Als Fazit des Geschehens beim Pfingsthochwasser ist festzustellen:
Da die Untersuchungen aus beschriebenen Gründen eine längere Zeit in Anspruch nahmen, als ursprünglich erwartet, wurden untersuchungsbegleitend bereits Empfehlungen ausgesprochen und Vorschläge gemacht. Ein Großteil der Empfehlungen ist entweder in die Wege geleitet, der eine oder andere Vorschlag bereits realisiert worden.
DWD/HND-Warnungen
Das Tiefbauamt als Hauptmeldestelle des Hochwassernachrichtendienstes sollte in Zusammenarbeit mit dem Wasserwirtschaftsamt Donauwörth eine Verbesserung des Inhaltes der Hochwassernachrichten erarbeiten. Es sollte auch die Möglichkeit untersucht werden, die verstärkte Zusammenarbeit der Meteorologen und Hydrologen für eine Auswertung von Niederschlags-/Abflussmodellen zu nutzen. Auch empfangende Stellen sollten mit der Aussagekraft und deren Einschränkung von Pegelmessungen vertraut gemacht werden.
Gewässerunterhaltung
Auf dem Sektor der Gewässerunterhaltung sollte die Stadt Augsburg im Rahmen ihrer allgemeinen Gewässeraufsichtspflicht darauf drängen, dass die Wertachufersanierungen nicht durch das geplante Programm ,,Wertach Vital" zu lange verzögert werden.
Verklausung
Der geplante Neubau des Ackermannwehres wird sicher nicht dieses zu einem Objekt möglicher Verklausung machen, sondern das bereits beim Pfingsthochwasser 1999 teilweise verklauste, dahinterliegende Goggelesswehr. Die durch das Tieffbauamt vorgeschlagenen Maßnahmen sind so schnell wie möglich umzusetzen.
Deichverteidigung
Die Bevorratung an gefüllten
bzw. ungefüllten Sandsäcken sollte wesentlich aufgestockt werden.
Die Größenordnung dürfte für die Stadt Augsburg mit
zwei Gewässern erster Ordnung und einem ausgedehnten Bach- und Kanalnetz
bei mindestens 5000 Stück liegen. Deichversteinungsmaterial, wie Flussbausteine
und ähnliches, muss durch das Tiefbauamt sicher in gewissem Umfang
vorgehalten werden.
Warnung der Bevölkerung
Bei der Warnung der Bevölkerung
stellten sich als besonderer Mangel das Nichtvorhandensein von Sirenen
heraus. Mit diesen hätte ein flächendeckender “Weckruf” ausgebracht
werden können. Die Wiederbeschaffung von Sirenen ist bereits in ein
Planungsstadium getreten. Sie ist aber unbedingt mit einer lnformationskampagne
der Bevölkerung zu verbinden, in der Verhaltensweisen bei
Alarmierung deutlich gemacht
werden.
Führung und Organisation
Dem Führungspersonal,
das zur Bewältigung von Großschadensereignissen und Katastrophen
vorgesehen ist, sollten die Möglichkeiten, die die Neufassung des
Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes eröffnet, verdeutlicht werden.
Die frühzeitige Nutzung eines Örtlichen Einsatzleiters und seiner
Unterstützungskomponenten unterhalb der Schwelle einer festgestellten
Katastrophe wird dringend
angeraten. Die Verfahren dabei sollten in häufigeren Übungen,
Rahmenübungen und nicht nur Fernmeldeübungen, überprüft
werden. Eine Auffrischung der Ausbildung an der Katastrophenschutzschule
Bayern in Geretsried wird angeraten.
Die Einrichtung einer Führungszelle
Katastrophenschutz wurde in der Hauptfeuerwache bereits realisiert und
beim Jahreswechsel 1999/2000 getestet. Die Zelle sollte auf den modernsten
Stand der Technik gebracht werden (PC, Funkgeräte, Anschluss an den
Einsatzleitrechner der Einsatzzentrale der Berufsfeuerwehr). Die Planung
des Ersatzes des völlig überalterten
Katastropheneinsatzleitwagen
sollte schnell umgesetzt werden.
Der Katastrophenschutzplan wurde mittlerweile durch einen Sonderplan Hochwasserkatastrophenschutz ergänzt. Dieser Plan sollte noch einmal mit den Plänen einer typischen Hochwassergemeinde, wie Regensburg oder Passau, verglichen werden.
Um dem Katastrophenschutz im Amt für Brand- und Katastrophenschutz und auch im Außenverhältnis wieder das angemessene Gewicht zu geben, wird vorgeschlagen, die ehemalige Sachgebietsleiterstelle (A 12) wieder einzurichten. Eine mögliche Zuordnung zum stellvertretenden Leiter des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz sollte im Rahmen der anstehenden Organisationsuntersuchungen des Kommunlen Prüfüngsverbandes erwogen werden.
Zur Verbesserung der Alarmierung,
vor allem der Hilfsorganisationen auch in einem “Nicht-Rettungs-Einsatz”,
sollten andere als die gültigen Verfahren geprüft werden. Die
offensichtlich in Untersuchung befindliche Planung der Schaffung einer
Integrierten Leitstelle,
gekoppelt mit der Einführung
einer einheitlichen Notrufnummer 112, sollte voll unterstützt werden.